Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Freizeit- und Bildungszentrum Naunhof – FBZ – der Kindervereinigung Dresden e.V.

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch das FBZ.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des FBZ.

 

  1. Vertragsabschluss
  2. Die Reservierung gilt als verbindlich, sobald diese schriftlich oder auch mündlich zugesagt worden ist. Die Zusage verpflichtet sowohl das FBZ als auch den Gast zur Erfüllung des Beherbungsvertrages. Wird die Reservierung durch einen Dritten übermittelt, so haftet dieser neben dem Gast gegenüber dem FBZ.
  3. Der Abschluss des Vertrages unterscheidet sich bezüglich der Buchung zwischen Einzelreisenden und Gruppen.
  4. a) Einzelpersonen: Minderjährige werden durch den gesetzlichen Vertreter vertreten. Der Vertrag kommt mit dem Teilnehmer, falls minderjährig mit dem gesetzlichen Vertreter, durch eine schriftliche Bestätigung zustande.
  5. b) Gruppen: Geschlossenen Gruppen, insbesondere Vereinen, juristischen Personen öffentlichen oder privaten Rechts, Schulklassen oder Familien unterbreitet das FBZ auf Anfrage ein Gruppenangebot und bietet damit jedem Teilnehmer der Gruppe den Abschluss des Vertrages an. Das Vertragsangebot erfolgt auf der Grundlage aller Angaben im Gastaufnahmevertrag und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Als Vertreter der Gruppe gelten i. d. R. der Vorstand, Klassenlehrer, Leiter usw., nachstehend der Gruppenverantwortliche, der die Anmeldung vorgenommen hat. Der Anmeldende haftet neben den Gästen für die Zahlung des Gesamtpreises.

Bezüglich der Vertragsänderungen gegenüber dem FBZ führen diese nur dann zum Vertragsschluss, wenn das FBZ diese geänderten Vertragsbedingungen schriftlich annimmt.

 

  1. II. Leistungen, Preise, Rechnungen
  2. Art und Umfang der angebotenen Leistungen sowie Preise ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der entsprechenden Vertragsbestätigung mit der Einzelperson oder der Gruppe. Eine gültige Buchung kommt nur zustande, wenn der Buchungspreis mit dem aktuell veröffentlichten Preis des FBZ übereinstimmt. Abweichende Preise, die durch Manipulation, Serverfehler oder sonstige Änderungen entstanden sind, führen zu einer Annulierung der Buchung.
  3. Das FBZ ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung sowie deren Zahlungstermin wird im Vertrag vereinbart.
  4. Kostensteigerungen, z. B. durch Änderung des Mehrwertsteuersatzes, Preisanhebungen oder nachträglich gebuchte Leistungen des Gastes werden durch das FBZ gesondert in Rechnung gestellt.
  5. Jede Leistungsinhaltserweiterung gilt mit Selbstbelieferungsvorbehalt.
  6. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages sind dem FBZ gestattet, soweit nicht eine wesentliche Änderung des Vertrages, insbesondere Änderungen von Zeit und Ort, vorliegt.
  7. Das FBZ ist verpflichtet, dem Einzelreisenden bzw. den Gruppenverantwortlichen Leistungsänderungen und/oder –abweichungen anzuzeigen.
  8. Rechnungen des FBZ (falls vereinbart) sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt trägt der Gast die Mahnkosten in Höhe von 5,00 €. Alle weitere Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt ebenso der Gast.

 

III. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Gast darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem FBZ. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

  1. Rücktritt durch den Gast
  2. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem FBZ geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des FBZ. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Peis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  3. Sofern zwischen dem FBZ und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn bis zum vereinbarten Termin keine schriftliche Äußerung vom Gast gegenüber dem FBZ erfolgt.
  4. Nimmt ein Gast eine bestellte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt er verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Der Gast ist bei Nichtinanspruchnahme verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen.

 

  1. Rücktritt durch das FBZ
  2. Das FBZ kann bei Nichterreichen einer vertraglich vereinbarten Mindestteilnehmerzahl bei Gastaufnahmeverträgen nach I.2.b) von selbständigen Teilleistungen zurücktreten. Hierbei ist das FBZ verpflichtet, dem Vertreter gegenüber die Absage der Leistung zu erklären, sobald fest steht, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und deswegen die Leistung nicht durchgeführt wird.
  3. Das FBZ kann den Gastaufnahmevertrag nach Anreise beenden, falls
  4. a) höhere Gewalt oder andere nicht vertretbare Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    1. b) Zimmer unter falschen Angaben z. B. in der Person oder des Zwecks gebucht wurden,
    2. c) der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des FBZ in der Öffentlichkeit gefährdet werden oder
    3. d) vereinbarte Anzahlungen nicht fristgemäß erfolgt sind.

    Das Beendigungsrecht ergibt sich auch bei Verstößen gegen die durch Aushang kundgemachte Hausordnung.

    1. Im Falle der Beendigung, hat der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, bei Gruppen der Gruppenverantwortliche die Heimreise auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung zu organisieren. Der Anspruch des FBZ auf die Entgeltleistung bleibt unberührt.

     

    1. An- und Abreise
    2. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
    3. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Frühere Anreisen sind nur nach Absprache möglich und können nicht garantiert werden. Sollten Zimmer nicht bis 10.00 Uhr geräumt sein, können diese für einen weiteren Tag in Rechnung gestellt werden. Müssen andere Gäste auf Grund der verspäteten Räumung in einer anderen Einrichtung untergebracht werden, trägt der Gast die hierfür anfallenden Kosten.
    4. Die Reservierung wird bis 18.00 Uhr gehalten. Trifft der Gast oder die Gruppe nach 18.00 Uhr ein, wird die Reservierung lediglich unter folgenden Bedingungen garantiert:

    – Der Gast, Anmelder oder ein anderer Vertretungsberechtigter hat seine Kreditkartennummer vorab angegeben.

    – Die Reservierung erfolgte schriftlich und über eine juristische Person, die für die Reservierung garantiert und bei Nichterscheinen oder keiner Stornierung des Gastes oder der Gruppe die Kosten übernimmt.

    1. Das Befahren des Geländes zum Be- und Entladen von Gepäck ist bis zum Parkplatz des FBZ möglich. Eine Nutzung der Zufahrt zu den Gruppenhäusern des FBZ ist i. d. R. wegen Brandschutzvorschriften nicht möglich.

     

    VII. Haftung

    1. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder für die Beschädigung von Gegenständen, insbesondere PKW wird nur übernommen, sofern diese den Verantwortlichen des FBZ ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden und hierfür ein Verwahrungsvertrag, bei Wertgegenständen über 500,00 € ausschließlich schriftlich, geschlossen wurde.
    2. Die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Gelände des FBZ und die Nutzung von Mietsachen des FBZ erfolgt auf eigene Gefahr.
    3. Die vertragliche Haftung des FBZ für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache der Entgeltleistung beschränkt, soweit

    – ein Schaden des Gastes durch das FBZ oder deren Handlungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder

    – das FBZ für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines durch das FBZ zugezogenen Leistungsträgers verantwortlich ist.

     

    VIII. Verjährung

    Zum Erhalt von Mängeleinreden sind festgestellte Mängel unmittelbar nach Kenntnis, spätestens am Morgen des Folgetages an der Rezeption des FBZ anzuzeigen. Sie verjähren spätestens 30 Tage nach Abreise.

    Die Ansprüche des Gastes, soweit Sie sich nicht aus Mängeln aus dem  Gastaufnahmevertrag herleiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach einem Jahr ab dem Abreisetermin.

     

    1. Datenschutz

    Erhobene Daten dienen gemäß BDSG unmittelbar der Durchführung und Abwicklung anzubahnender oder geschlossener Verträge. Mit Bestellung einer Leistung oder Unterschrift unter einen Vertrag erklärt der Gast seine Einwilligung, dass die gemachten personenbezogenen Angaben im Rahmen der Datenverarbeitung des FBZ verarbeitet werden können. Unter dem Link https://kindervereinigung-dresden.de/dokumente/ sind nähere Informationen gem. Art. 13 EU-DSGVO  im „Informationsblatt Datenschutz“ bereitgestellt.

     

    1. Schlussbestimmungen
    2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
    3. Sollten Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien auftreten, werden die Beteiligten versuchen, diese einvernehmlich und gütlich zu regeln. Sollte das im Einzelfall nicht gelingen, werden die Parteien vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Mediationsverfahren bei einem anerkannten Wirtschaftsmediator durchführen. An den Mediationssitzungen werden die Parteien persönlich teilnehmen. Eine Klage vor einem Gericht ist erst zulässig, wenn der Mediator die Mediation nach frühesten den ersten drei Mediationssitzungen für gescheitert erklärt. Nimmt eine Partei an den ersten drei durch den Mediator einberufenen Mediationssitzungen unentschuldigt nicht teil, trägt sie die gesamten Kosten der Mediation und eines ggf. folgenden Gerichtsverfahren unabhängig von dessen Verfahrensausgang. Scheitert auch das Mediationsverfahren ist Dresden Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehnden Streitigkeiten.
    4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Freizeit- und Bildungszentrum „Haus Grillensee“ in Naunhof.
    5. Es gilt deutsches Recht und die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 1.8.2018